IURIX.AI

Allgemeine Geschäftsbedingungen

IURIX GmbH · Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien · FN 677465y · Handelsgericht Wien · office@iurix.ai · +43 1 4350120

Fassung vom 23. Oktober 2026 · Als PDF herunterladen

1. Geltungsbereich und Vertragsänderungen

1.1 Diese AGB gelten für die vereinbarten Leistungen der IURIX GmbH (IURIX) gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, wenn sie vor Vertragsabschluss einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung von IURIX. Vertragssprache ist Deutsch.

1.2 Änderungen dieser AGB oder des vereinbarten Entgelts bedürfen bei bestehenden Verträgen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ohne Zustimmung gelten die bisherigen Bedingungen bis zur wirksamen Vertragsbeendigung weiter. Leistungsänderungen nach Punkt 5 bleiben unberührt.

2. Leistungen und Vertragsabschluss

2.1 IURIX bietet eine Plattform für KI-gestützte juristische Recherche, insbesondere zum österreichischen Recht, sowie gesondert vereinbarte Individualleistungen wie kundenspezifische Agenten und Projektarbeiten an. Die Credit-Regeln gelten nur für entsprechend vereinbarte Plattformleistungen.

2.2 Leistungsumfang, technische Voraussetzungen, Entgelt, Abrechnung, Credit-Kontingent und dessen Berechnungsgrundlage sowie Laufzeit und Kündigungsbedingungen ergeben sich aus dem vor Vertragsabschluss bereitgestellten Angebot einschließlich der Tarifbeschreibung (Angebot). Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, auch im Onlinebestellvorgang, zustande.

3. Art und Grenzen der KI

3.1 KI-Ausgaben werden automatisiert erzeugt und können unrichtig, unvollständig oder veraltet sein. Sie dienen der Recherche und Orientierung. IURIX erbringt keine individuelle Rechtsberatung und schuldet keinen bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolg. Vereinbarte Leistungsmerkmale sowie zwingende Gewährleistungs- und Haftungsrechte bleiben unberührt.

3.2 Vor rechtlicher Verwendung sind KI-Ausgaben fachkundig zu prüfen, insbesondere vor Beratung Dritter, Vertragsgestaltung oder Eingaben an Behörden und Gerichte. Berufliche Nutzer bleiben für Endfassung, Beratung und Fristenkontrolle verantwortlich. Verbrauchern wird bei rechtlich erheblichen Entscheidungen die Einholung fachkundigen Rechtsrats empfohlen.

4. Abonnements und Credits

4.1 Credits sind interne Nutzungseinheiten. Ihr Verbrauch richtet sich nach der vor Vertragsabschluss offengelegten Berechnungsgrundlage. Abgerechnet werden nur technisch erfolgreich abgeschlossene Anfragen mit ausgelieferter Antwort; Fehlermeldungen und durch technische Teilausfälle unvollständige Antworten verbrauchen keine Credits. Inhaltliche Fehler einer ausgelieferten Antwort ändern den Verbrauch nicht automatisch; Mängelrechte bleiben bestehen.

4.2 Abrechnungsperiode und Credit-Monat sind zu unterscheiden. Der erste Credit-Monat beginnt mit der Freischaltung. Die nächste Zuteilung erfolgt am entsprechenden Kalendertag des Folgemonats, bei Fehlen dieses Tages am Monatsletzten; der ursprüngliche Kalendertag bleibt für spätere Monate maßgeblich. Der vorherige Zeitraum endet unmittelbar vor der nächsten Zuteilung. Abweichende Zeiträume können im Angebot vereinbart werden.

4.3 Im Abonnement enthaltene Credits werden zu Beginn jedes Credit-Monats bereitgestellt und gelten als Nutzungskontingent dieses Zeitraums. Nicht genutzte Abo-Credits werden weder übertragen noch ausgezahlt, sofern das Angebot nichts Günstigeres vorsieht. Gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.

4.4 Gesonderte Zusatz- oder Prepaid-Pakete werden nur auf ausdrückliche Bestellung zum angezeigten Preis erworben. Diese bezahlten Credits verfallen nicht allein mit Ablauf eines Credit-Monats; diese AGB legen keine vertragliche Verfallsfrist fest. Die Verbrauchsreihenfolge unterschiedlicher Credit-Arten wird vor Vertragsschluss im Angebot offengelegt. Credits sind außerhalb vereinbarter Teamtarife nicht übertragbar und nicht gegen Bargeld einlösbar; gesetzliche Rückzahlungsansprüche bleiben bestehen.

4.5 Bei erschöpftem Kontingent wird die weitere Nutzung bis zur nächsten Zuteilung oder einem Zusatzkauf gesperrt. Nachträglich abgerechneter Zusatzverbrauch ist nur möglich, wenn er angeboten und vom Kunden ausdrücklich aktiviert wird. Berechnungsgrundlage und Preis werden davor angezeigt. Für Verbraucher gilt zunächst ein Kostenlimit von EUR 0,00; sie müssen ein höheres Limit ausdrücklich festlegen.

4.6 Ein vereinbartes Kostenlimit darf nicht überschritten werden; bei Erreichen wird der Zusatzverbrauch gesperrt. Der Kunde kann ihn jederzeit für die Zukunft deaktivieren. Bereits angefallene Zusatzentgelte werden im folgenden Kalendermonat abgerechnet. Automatische kostenpflichtige Tarifwechsel finden nicht statt.

4.7 Bei vereinbarten Teamtarifen nutzen vom Kunden berechtigte Nutzer ein gemeinsames Kontingent. Vertragspartner und Entgeltschuldner bleibt der Kunde; Mitnutzer erwerben keine eigenen Ansprüche auf Credit-Zuteilung oder Auszahlung. Die Zuordnung setzt eine entsprechende Berechtigung voraus; eine gemeinsame E-Mail-Domain allein genügt nicht.

4.8 Registrierung allein begründet keinen Anspruch auf kostenlose Credits. Rein unentgeltliche Aktionsgutscheine gelten im vorab mitgeteilten Umfang und Zeitraum, ohne Barauszahlung; ohne mitgeteilte Frist besteht keine vertragliche Verfallsfrist. Bezahlte Gutscheine fallen unter Punkt 4.4. Testzugänge enden nach der vereinbarten Dauer ohne automatische Umstellung auf ein kostenpflichtiges Abonnement.

5. Bereitstellung und Leistungsänderungen

5.1 Zugang und erworbene Credits werden unverzüglich nach Vertragsabschluss und einer vereinbarten Vorauszahlung bereitgestellt; für den vorzeitigen Leistungsbeginn bei Verbrauchern ist vorab auf das Rücktrittsrecht zu verzichten. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote oder Supportreaktionszeit bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Pflicht zur vertragsgemäßen Bereitstellung und zu erforderlichen Aktualisierungen bleibt bestehen.

5.2 Wartung, Sicherheitsupdates und technisch erforderliche Anpassungen sind im notwendigen, zumutbaren Umfang zulässig. Vorhersehbare wesentliche Unterbrechungen werden rechtzeitig angekündigt. Störungen eingesetzter Drittanbieter schließen Ansprüche des Kunden nicht schon für sich aus.

5.3 Über notwendige Aktualisierungen hinaus darf IURIX die digitale Leistung aus Sicherheits- oder Rechtskonformitätsgründen sowie wegen Einstellung oder wesentlicher technischer Änderung eingesetzter Vorleistungen anpassen, soweit der Vertragszweck gewahrt bleibt. Verbraucher werden klar informiert; zusätzliche Kosten entstehen ihnen nicht.

5.4 Beeinträchtigt eine solche Änderung Zugang oder Nutzung eines Verbrauchers mehr als geringfügig, informiert IURIX ihn rechtzeitig vorab auf einem dauerhaften Datenträger über Merkmale, Zeitpunkt und Auflösungsrecht. Der Verbraucher kann innerhalb von 30 Tagen ab Änderung oder späterem Informationszugang kostenfrei auflösen. Dies entfällt, wenn ihm die unveränderte vertragsgemäße Leistung ohne Mehrkosten erhalten bleibt (§ 27 VGG).

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt erforderliche Informationen und Mitwirkung rechtzeitig bereit, schützt seine Zugänge und gibt nur Inhalte ein, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist. Termine verschieben sich nur um dadurch verursachte Verzögerungen; verschuldete Mehrkosten sind nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu ersetzen.

6.2 Unternehmer verpflichten sich, angemessene Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihrer Nutzer unter Berücksichtigung von Kenntnissen und Einsatzzweck zu treffen, Nutzer einzuschulen und sich mit den unterschiedlichen Produkten und Funktionen von IURIX aus eigenem vertraut zu machen. Eigene gesetzliche Pflichten von IURIX bleiben hiervon unberührt. Rechtswidrige Nutzungen und Eingriffe in Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform sind untersagt.

6.3 Dem Kunden wird davon abgeraten personenbezogene Daten bei Recherchen einzugeben. Allgemein ist IURIX bemüht sämtliche recherchebezogenen vom Kunden eingegebenen personenbezogenen Daten zu anonymisieren und deren Weiterleitung an diverse Subunternehmer zu verhindern, dies kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.

7. Entgelt und Zahlung

7.1 Alle Entgelte lauten auf Euro. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger obligatorischer Kosten ausgewiesen; gegenüber Unternehmern gelten ausdrücklich als netto bezeichnete Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Unternehmer geben vorhandene UID-Nummern und steuerlich relevante Angaben zutreffend bekannt. Reverse Charge kommt nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung.

7.2 Voraus- und Teilzahlungen bedürfen einer Vereinbarung im Angebot. Ohne abweichendes Zahlungsziel sind Rechnungen nach Zugang fällig. Der Kunde stimmt elektronischen Rechnungen per E-Mail zu. Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.

7.3 Bei vereinbarter SEPA-Lastschrift ist ein gesondertes Mandat erforderlich. Betrag und Fälligkeit werden grundsätzlich 14 Kalendertage vorher mitgeteilt, sofern keine kürzere Frist gesondert vereinbart wurde. Ein Widerruf des Mandats oder eine Rückbuchung beseitigt einen berechtigten Entgeltanspruch nicht. Gesetzliche Bankerstattungsrechte bleiben unberührt.

7.4 Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen: für Verbraucher 4 % jährlich, im unternehmerischen Geschäftsverkehr bei zu vertretendem Verzug 9,2 Prozentpunkte über dem maßgeblichen Basiszinssatz. Notwendige, zweckentsprechende und verhältnismäßige Betreibungs- oder Rücklastschriftkosten sind nur bei Verantwortlichkeit des Kunden zu ersetzen.

7.5 Bei nicht bloß geringfügigem Zahlungsverzug darf IURIX nach Mahnung mit offenem Betrag, angemessener Nachfrist und Sperrandrohung den Zugang verhältnismäßig sperren. Nach Wegfall des Grundes wird er unverzüglich freigeschaltet. Ein fehlgeschlagener Zahlungsversuch allein bewirkt keine Sperre. Gesetzliche Entgeltminderungs- und Rückzahlungsrechte bleiben unberührt.

8. Laufzeit und Vertragsende

8.1 Laufzeit, eine allfällige Verlängerungsdauer und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot. Ohne Befristung läuft das Abonnement unbefristet und kann von beiden Parteien mit einem Monat Frist zum Ende eines Credit-Monats gekündigt werden. Befristete Abonnements verlängern sich nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

8.2 IURIX weist Verbraucher zu Beginn der im Angebot festgelegten angemessenen Frist zur Verhinderung der Verlängerung gesondert auf Verlängerung, Dauer, Entgelt und letzten Kündigungstag hin. Ohne ordnungsgemäßen Hinweis tritt keine automatische Verlängerung ein. Kündigungen sind formlos möglich, insbesondere per E-Mail an office@iurix.ai.

8.3 Beide Parteien können den bestehenden Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig auflösen; bei behebbaren Pflichtverletzungen erst nach erfolgloser angemessener Nachfrist. Zwingende insolvenzrechtliche Auflösungsbeschränkungen bleiben unberührt. Eine ordentliche Kündigung wirkt zum vertraglich maßgeblichen Beendigungstermin. Vorauszahlungen für danach liegende Leistungszeiträume werden anteilig erstattet.

8.4 Bei vorzeitiger Beendigung und Rückabwicklung richten sich Entgelt und Erstattung nach dem jeweiligen gesetzlichen Anspruch. Die bloße Zuteilung, gemeinsame Nutzung oder der Verbrauch von Credits schließt einen solchen Anspruch nicht aus. Gesondert bezahlte Rest-Credits bleiben nutzbar oder werden, wenn IURIX ihre Nutzung endgültig beendet, nach dem auf sie entfallenden Kaufpreis erstattet; berechtigte Gegenansprüche bleiben unberührt.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 IURIX gewährleistet die vereinbarte und gesetzlich geschuldete Beschaffenheit der Leistung. Für Verbraucher gelten insbesondere die zwingenden Vorschriften des VGG bzw. ABGB. Gegenüber Unternehmern erfolgt bei behebbaren Mängeln zunächst Verbesserung oder Austausch nach Wahl von IURIX innerhalb angemessener Frist; gesetzliche Voraussetzungen für Preisminderung oder Vertragsaufhebung bleiben unberührt.

9.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ausgenommen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Bereitstellungs-, Vertraulichkeits- und Datensicherungspflichten. Der Ausschluss gilt ferner nicht für Personenschäden, ausdrücklich übernommene Garantien oder zwingende gesetzliche Haftung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

9.3 Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Ansprüche gegen IURIX nach 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens bzw. Mangels. Eine allgemeine Haftung von IURIX für mittebare Schäden, entgangenen Gewinn, erzielbare Erträge, Datenverluste, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden, bloße Vermögensschäden sowie allgemein für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

10. Nutzungsrechte

10.1 Rechte an Kundeneingaben verbleiben beim Kunden. IURIX erhält daran nur die zur vereinbarten Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit Rechte von IURIX an KI-Ausgaben entstehen, räumt IURIX dem Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für interne und externe Zwecke ein. Schutzfähigkeit und Exklusivität von KI-Ausgaben werden nicht zugesagt; Rechte Dritter sind zu beachten.

10.2 Rechte an Plattform, Software, Modellen, Datenbanken und sonstigen Systembestandteilen verbleiben bei IURIX bzw. den Rechteinhabern. Der Kunde erhält den vereinbarten Zugang für die Vertragsdauer. Gesetzliche Rechte auf Datenherausgabe bleiben unberührt.

11. Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien halten nicht öffentliche Informationen aus der Zusammenarbeit auch nach Vertragsende vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Erforderliche Weitergaben an Mitarbeiter oder Dienstleister setzen eine angemessene Verschwiegenheitsverpflichtung voraus. Weitergehende berufsrechtliche oder gesondert vereinbarte Geheimhaltungspflichten bleiben bestehen.

11.2 Ausgenommen sind ohne Pflichtverletzung öffentliche, bereits rechtmäßig bekannte, rechtmäßig von Dritten erhaltene oder unabhängig entwickelte Informationen. Gesetzlich oder behördlich gebotene Offenlegungen sind zulässig; die andere Partei ist, soweit rechtlich zulässig, möglichst vorab zu informieren.

12. Datenschutz

12.1 IURIX verarbeitet personenbezogene Daten nach DSGVO und DSG. Die Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung; ihre Kenntnisnahme ersetzt keine erforderliche Einwilligung. Bei Auftragsverarbeitung ist vor deren Beginn ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO einzubeziehen, der insbesondere Weisungen, Schutzmaßnahmen, Dienstleister, Datenstandorte sowie Rückgabe und Löschung regelt.

12.2 Unterauftragsverarbeiter werden nur mit der erforderlichen vorherigen Genehmigung eingesetzt. Bei allgemeiner Genehmigung informiert IURIX vor deren Hinzuziehung oder Ersetzung und ermöglicht einen Einspruch nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags. Vereinbarte Beschränkungen des Verarbeitungsorts bleiben unberührt.

12.3 Kundeneingaben und KI-Ausgaben werden nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle verwendet. Fehlerbehebung und Qualitätssicherung erfolgen nur im vereinbarten Umfang und auf zulässiger Rechtsgrundlage. Gesetzlich aufzubewahrende Rechnungs- und Buchungsunterlagen werden regelmäßig sieben Jahre aufbewahrt; daraus folgt keine entsprechende Speicherpflicht für Anfragen und Ausgaben.

12.4 Soweit vereinbart, können berechtigte Administratoren nutzerbezogene Verbrauchsdaten zur Kontingentverwaltung einsehen. Nutzer sind vorab über Umfang und Zweck zu informieren. Der Zugriff auf Eingaben oder Ausgaben setzt eine gesonderte Berechtigung voraus.

13. Höhere Gewalt

13.1 Unvorhersehbare, von außen kommende und auch bei äußerster zumutbarer Sorgfalt unabwendbare Ereignisse verlängern betroffene Leistungsfristen nur für die Dauer der Behinderung. Die Parteien informieren einander und begrenzen die Folgen. Gesetzliche Rechte auf Entgeltminderung, Rückzahlung oder Vertragsbeendigung bleiben bestehen.

14 Subunternehmer und Aufrechnung

14.1 IURIX darf geeignete Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen, soweit keine persönliche Leistung vereinbart ist. IURIX bleibt für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich; Punkt 11 gilt ergänzend.

14.2 Unternehmer können nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Verbrauchern bleibt die Aufrechnung zusätzlich bei Zahlungsunfähigkeit von IURIX oder mit rechtlich zusammenhängenden Gegenforderungen offen.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats erhalten, soweit dieses ohne Rechtswahl anzuwenden wäre.

15.2 Für Unternehmer wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Erklärungen können per E-Mail erfolgen, soweit keine zwingende andere Form vorgeschrieben ist. Vertragliche Änderungen erfolgen jedoch nur, wenn dies ausdrücklich von IURIX schriftlich bestätigt wird. Gesetzlich formfreie Erklärungen und individuelle Vereinbarungen bleiben wirksam. Zwingende Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

16.2 Die Plattform darf nicht für nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verbotene Praktiken eingesetzt werden. Eine Verwendung als Hochrisiko-KI-System setzt eine ausdrückliche Vereinbarung sowie die Erfüllung der gesetzlichen und technischen Anforderungen voraus.

Muster für den Widerruf

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an IURIX übermitteln.

An IURIX GmbH
Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien
E-Mail: office@iurix.ai

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Dienstleistung / Vertrags- oder Bestellnummer
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Bestellt am
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Name des Verbrauchers / der Verbraucher
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Anschrift des Verbrauchers / der Verbraucher
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Datum
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Unterschrift des Verbrauchers / der Verbraucher (nur bei Mitteilung auf Papier)
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(*) Unzutreffendes streichen.